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    Architektur- und Sachverständigenbüro Wanhoff
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    Unser Team ist deutschlandweit tätig, schwerpunktmäßig in Bayern und Baden-Württemberg.

    Mit unserem Team können Sie gerne auch in Englisch oder Kroatisch (native speaker) in Wort und Schrift zusammenarbeiten.

    In enger Zusammenarbeit mit öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen anderer Sachgebiete im Netzwerk bieten wir Ihnen die bestmögliche Fachkompetenz.

    Unser Büro befand sich bis 2014 im Gebäude des ehemaligen 1982 gegründeteten Planungs- und Ingenieurbüros Wanhoff.

    Im Jahr 2007 erfolgte die Neugründung des Architektur- und Sachverständigenbüros Frank-Peter Wanhoff als spezialisiertes Bausachverständigenbüro. 

    Durch unsere vermehrte Tätigkeit in Franken sind wir seit 2011 mit einem festen Firmensitz in Nürnberg vertreten.

    Sie profitieren von meiner langjährigen Erfahrung in der Baubranche als Architekt und Bausachverständiger.

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    Frank-Peter Wanhoff

    Architekt Dipl.-Ing. FH, ö.b.u.v. Sachverständiger

    Studium der Architektur an der Fachhochschule Regensburg  -  Zusatzzeugnis Bau- und Architektenrecht 1994

    Architekt

    (Eintragung in die Architektenliste - Mitglied der Bayerischen Architektenkammer Nr. 0174555)

    Verantwortlicher Sachverständiger nach § 2 ZV ENEV

    (Vollzug der Verordnung zur Regelung der Zuständigkeiten und zur Durchführung der Verordnung über

    energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden) (Zuständigkeits- und

    Durchführungsverordnung EnEV - ZVEnEV) vom 22. Januar 2002 (GVBl. Nr. 3 / 2002 S. 18 ff)

    Standsicherheit bei Bauvorhaben geringer Schwierigkeit

    Nachweisberechtigung für die Standsicherheit bei Bauvorhaben geringer Schwierigkeit Eintragung in die Liste der

    Architekten nach Art. 68 Abs. 7 Satz 2 Nr. 1 BayBO/Art. 10 BayArchG 

    Brandschutz bei Vorhaben mittlerer Schwierigkeit

    Nachweisberechtigung für den vorbeugenden Brandschutz bei Vorhaben mittlerer Schwierigkeit Eintragung in die Liste

    der Architekten nach Art. 68 Abs. 7 Satz 3 Nr. 2 BayBO 

    ö.b.u.v. Sachverständiger

    Von der IHK Regensburg Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Schäden an Gebäuden 

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